Erbrecht
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht ist Experte für alle Fragen rund um den Nachlass eines verstorbenen Menschen. Wir beraten künftige Erblasser noch bevor der Erbfall eintritt, damit diese alles regeln können.
Obwohl in jedem Jahr Vermögenswerte in großer Höhe an die folgenden Generationen vererbt werden, machen nur wenige Menschen von der Möglichkeit Gebrauch, ein Testament zu erstellen oder einen Erbvertrag zu schließen.
Dabei sollten die hohen Vermögenswerte eigentlich Anlass dazu geben, bereits zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen und dadurch die steuerliche Belastung der Erben zu reduzieren.
Rechtsanwalt Fritz berät Sie hinsichtlich aller Möglichkeiten, eine letztwillige Verfügung oder einen Erbvertrag zu verfassen. Wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Fritz als Erbe, als Mitglied einer Erbengemeinschaft, sowie bei der Abwehr und Durchsetzung weiterer Ansprüche z.B. aufgrund des Pflichtteils oder eines Vermächtnisses.